Kosten Gymnasium
Unser PHORMS-Beitragsrechner berechnet den monatlichen Elternbeitrag für das kommende Schuljahr 2010/2011 einkommensgenau. Für Beitragsinformationen zum laufenden Schuljahr sprechen Sie bitte das Schulsekretariat an.
*Die Elternbeiträge für unsere Grundschulen und Gymnasien sind mit Ausnahme des Entgelts für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung als Schulgelder in Höhe von 30% als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuererklärung abziehbar, wenn für das schulpflichtige Kind ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld beansprucht werden kann. Ab dem Veranlagungszeitraum 2008 gilt ein steuerlich wirksamer Höchstbetrag von 5.000 €. Damit sind für jedes Elternpaar pro Kind höchstens 5.000 € (30% von 16.667 €) als Schulgeld abzugsfähig (§ 10 Abs.1 Nr. 9 EStG Sonderausgaben).
Die Kosten für den Hort und die Elternbeiträge für den Kindergarten und die Vorschule können gegebenenfalls als erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung abzugsfähig sein, wenn das Kind zu ihrem Haushalt gehört und das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Betreuungsaufwendungen können bei Erwerbstätigkeit beider Elternteile i.H.v. zwei Dritteln der Aufwendungen, höchstens 4.000 € je Kind bei der Ermittlung der Einkünfte wie Betriebsausgaben bzw. wie Werbungskosten berücksichtigt werden. Aufwendungen für Unterricht (z.B. Nachhilfe-, Fremdsprachenunterricht), für Vermittlung besonderer Fähigkeiten (z.B. Musikunterricht, Computerkurse) oder für sportliche und andere Freizeitbetätigungen werden nicht als Kinderbetreuungskosten berücksichtigt (§ 9c EStG Kinderbetreuungskosten).
Diese Angabe erfolgt ohne Gewähr. Bitte fragen Sie im Einzelfall ihren Steuerberater.
** Geschwisterrabatt möglich
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